FAQ – Häufig gestellte Fragen
Teilnehmen kann jeder der volljährig ist oder eine Einverständniserklärung der Eltern vorlegt.
Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich.
- Mindestalter von 18 Jahren oder eine Einverständniserklärung der Eltern.
- Durch unser spezielles, sehr praxisbezogenes Ausbildungskonzept, ist es jedem, auch ohne einschlägige Vorbildung, möglich, in kürzester Zeit gut in den verschiedenen Massagearten ausgebildet zu werden.
- Wir sprechen all jene an, die sich dazu berufen fühlen, im Bereich Wellness und Prävention zu arbeiten. Ihre persönliche Gesundheitskompetenz und eine positive Lebenseinstellung bilden die Basis für erfolgreiches Lernen bei Medios Seminare.
Über diese Frage gibt es einen ausführlichen Blog Artikel, der alle Kurse nennt, die ohne Vorkenntnisse absolvierbar sind.
Eigentlich recht wenig 🙂
Handtücher und Laken und Massageöle und Lotionen stellen wir, so dass Du diese nichtmitbringen musst.
Du benötigst immer:
Block und Stift
Dicke Socken -weil man immer wieder die Schuhe aus hat.
Bequeme Kleidung – irgendetwas in dem du dich unbeengt bewegen kannst.
Gute Laune 🙂
Keine, unsere Seminargebühren sind Endpreise. Es kommen keinerlei Kosten zu den genannten Kurspreisen hinzu.
Da wir als anerkannter Bildungsträger Mehrwertsteuerbefreit sind, wird auch diese nicht berechnet.
In den Seminarpreisen sind keine Übernachtungs- und Verpflegungskosten enthalten, da wir dies nicht anbieten.
Für jeden Standort haben wir eine Empfehlungsliste mit Hotels und Pensionen erstellt.
Hotels und Pensionen Offenbach
Hotels und Pensionen Tegernsee
Hotels und Pensionen Berlin
Hotels und Pensionen Dortmund
Zahlungsbedingungen:
Die Seminargebühren werden mit der Rechnungsstellung fällig und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu bezahlen.
Anmeldungen, die weniger als 28 Tage vor Seminarbeginn getätigt werden, sind sofort fällig.
Die Bezahlung des Rechnungsbetrages berechtigt zur Teilnahme an unserem Seminarangebot. Alle Zahlungen eines Seminarteilnehmers haben per Überweisung auf die in der Rechnung dem Seminarteilnehmer angegebenen Kontoverbindung des Anbieters für diesen kostenfrei zu erfolgen.
Alle vom Anbieter genannten Preise für Ausbildungen, Kurs, Workshops, Seminare etc. sind von der MwSt. befreit (vom Regierungspräsidium Darmstadt anerkannte berufsbildende Maßnahmen).
Ist der Seminarteilnehmer wegen Krankheit oder eines anderen unvorhergesehenen Ereignisses an der Teilnahme an dem vereinbarten Seminartermin verhindert, entfällt hierdurch nicht die Verpflichtung zur fristgerechten Entrichtung des geschuldeten Rechnungsbetrages. Sollte der Seminarteilnehmer erkranken, so ist dieser verpflichtet, dem Anbieter unverzüglich seine Verhinderung mitzuteilen.
Stornierung -Absage
- Der Seminarteilnehmer kann bis spätestens 29 Kalendertage vor Beginn der Schulungen die Teilnahme kostenfrei stornieren.
- Bei einem Rücktritt ab dem 28. Tag vor Seminarbeginn ist der Seminarteilnehmer verpflichtet, folgende Entschädigungen an den Anbieter zu zahlen:
50 % ab dem 28. Tag bis 15. Tag vor Seminarbeginn
75 % ab dem 14.Tag bis 8. Tag vor Seminarbeginn
100 % ab dem 7. Tag vor Seminarbeginn
Das gilt nicht, wenn der absagende Teilnehmer einen Ersatzteilnehmer stellt.
- Falls die Entschädigung nicht nach Erhalt der entsprechenden Rechnung bis spätestens zu Seminarbeginn bei uns eingegangen ist, wird die gesamte Seminargebühr fällig.
- Ein Rücktritt innerhalb der Widerrufsfrist wird als Widerruf des Vertrages behandelt und entsprechend abgewickelt (siehe Widerrufsrecht)
Ratenzahlung ist nach unserem Dafürhalten der erste Schritt in die Schuldenfalle.
Zudem führt Ratenzahlung dazu, dass unser Verwaltungsaufwand wächst und dadurch die Kurse teurer werden.
Aus diesen Gründen bieten wir keine Ratenzahlung an.
Offenbach:
Wir haben dort keine ausgewiesenen Parkplätze.
Wenn sie die Sprendlinger Landstr. zu uns fahren, egal aus welcher Richtung,sehen sie die „ESSO“-Tankstelle. Wir sind genau im Haus gegenüber.
Auf der „ESSO-Seite gilt eingeschränktes Parken von 2 Stunden.
Auf unserer Straßenseite ist das Parken frei.
Falls sie unserer Straßenseite keinen Parkplatz finden , fahren sie ins Parkhaus „Klinikum Offenbach“ – 80 m Entfernungneben uns (und ausgeschildert).
Dies ist das günstigste Parkhaus im Rhein Main Gebiet. Tageskarte 5 € (Stand 04-2018)
Tegernsee:
Wir haben dort keine ausgewiesenen Parkplätze.
Kostenfreie Parkplätze finden sie in der Hochfeldstraße.
Update: Aufgrund einer Baustelle bis 2019 gibt es keine Parkplätze mehr in der Hochfeldstraße. Wir raten dazu am Bahnhof Tegernsee zu parken.
Sie können den Parkplatz der Seesauna kostenpflichtig nutzen.
Berlin:
Wir haben keine ausgewiesenen Parkplätze.
Das haben wir in einem Blog-Beitrag genau beschrieben.
Hier ein Auszug:
Unsere Seminare fangen in der Regel um 10h an. Schön wäre, wenn du schon ein paar Minuten früher da bist, dann kannst du noch einen Kaffee oder Tee trinken bevor es losgeht – oder du kommst pünktlich.
Zu Beginn des Kurses stellt sich der oder die Kursleiterin vor und dann gibt es eine Vorstellungsrunde der TeilnehmerInnen. Keine Angst- nur kurz….;-) Wir möchten gerne wissen wie du heißt, (in den Kursen wird geduzt), was du machst, warum du hier bist.
Unsere Kurse sind alle sehr praxisbezogen, das heißt es wird viel massiert (in der Regel ca.80 – 90% der Zeit). Bestimmte Themen bedingen zu Anfang eine einführende Erläuterung.
Alle Massagen werden abschnittsweise erklärt. Der Dozent führt jeweils einen Massageteil vor, für das er einen oder eine Freiwillige braucht. Daraus leitet sich auch ab, dass die KursteilnehmerInnen untereinander üben. Mal wirst du massiert, mal übst du selber. Das halten wir für die beste Art um Massage zu lernen, weil einerseits ist es wichtig die Technik zu erlernen, aber genauso wichtig ist es, die Massage selber zu erleben.
Den ganzen Artikel zum Weiterlesen finden sie hier>>>
Nein , die Kurse sind identisch. Die Gruppenstärke in Tegernsee ist max. 8 Teilnehmer und an allen anderen Standorten max. 12.
(Eventuelle kleine Abweichungen werden in der jeweiligen Kursbeschreibung gesondert genannt)
Den Unterschied zwischen der Massagetherapeut und der Wellnesstherapeut Ausbildung haben wir in diesem Blog Beitrag genau beschrieben.
….Jetzt nach der Umstrukturierung umfasst die Wellnesstherapeut Ausbildung die meist gefragtesten und bekanntesten Wellness-Anwendungen, wie Wellness-Ganzkörpermassage, Hot Stone, Lava-Shell, Aromaöl, Wellness Lymphdrainage und Cellulite Behandlung, sowie Fußreflexzonenmassage. Der Schwerpunkt ist ausschließlich und eindeutig auf Wellness und Entspannung. Geeignet für alle, die in diesem Bereich schon arbeiten oder arbeiten wollen…..
Die Massagetherapeut Ausbildung beinhaltet immer die klassische Ganzkörpermassage, sowie dieSportmassage, Taping, Triggerpunkt-Methode und Mobile Massage. Die nötigen anatomischen und physiologischen Grundlagen werden im Unterricht besprochen. Konzipiert wurde diese Ausbildung für diejenigen, die den Fokus Prävention und Regeneration wählen wollen und z. B. im Fitnessstudio oder im Sportverein arbeiten möchten….
Den ganzen Artikel über die Unterschiede kann man hier lesen>>>
Der Begriff des Therapeuten ist in Deutschland frei, somit darfst Du Dich Massagetherapeut oder Wellnesstherapeut nennen.
Hier finden sie die Gerichtsurteile, die dies bestätigen >>>
Somit bietet ihnen die Massagetherapeut- und die Wellnesstherapeut Ausbildung eine rechtmäßige und solide Grundausbildung für den Wellness- und Präventionsbereich unter Achtung der bestehenden Gesetze.
Unsere Testimonials sind alle von „echten“ Teilnehmern.
Damit das für Euch gleich überprüfbar ist, gibt es bei uns nur solche Erfahrungsberichte, die mit einem Link als Identitätsnachweis versehen sind, die auf die Webseite des Teilnehmers oder sein Facebook-Profil weiterleiten.
Kundenstimmen, die in etwa so klingen: “ Uwe G. aus Z.: Super- ihr seid die Besten“, ohne Echtheitsbeleg veröffentlichen wir nicht.
Genauso wenig halten wir von der Formulierung : „Alle hier aufgeführten Bewertungen können gerne bei uns im Büro eingesehen werden.“
Wir machen es lieber gleich transparent und nachvollziehbar 😉
Überzeuge Dich selbst >>>hier gehts zu den Erfahrungsberichten>>>
Den Unterschied haben wir in diesem Blog Beitrag genau beschrieben. Hier geht´s lang>>>
Während im medizinischen Anwendungsbereich (z.B. Krankenhäuser und Kurkliniken) nur staatliche anerkannte Therapeuten oder Masseure tätig sind, ist im sogenannten Wellnessbereich die Massage zu Präventions- und Entspannungszwecken auch ohne Verschreibung eines Arztes durch nicht staatlich anerkannte Massagetherapeuten, Wellnesstherapeuten, Wellnessmasseure, Sportmasseur und Massagepraktiker erlaubt.
- Der medizinische Bereich (Heilmassagen):
Heilmassagen dürfen nur von medizinisch ausgebildeten und staatlich geprüften MasseurInnen bzw. PhysiotherapeutInnen, HeilpraktikerInnen usw. ausgeführt werden.
Nur Masseure und Physiotherapeuten sind berechtigt Rezepte anzunehmen.
- Der Wellnessmassage-Bereich (Prävention):
Im Wellnessbereich können sich Menschen, ohne Verschreibung eines Arztes von MassagetherapeutInnen,WellnesstherapeutInnen oder WellnessmasseurInnen, SportmasseurInnen massieren lassen. Die dabei ausgeführten Wellnessmassagen gelten als gewerbliche Dienstleistungen und richten sich ausschließlich an gesunde Menschen.
Durch das Absolvieren eines Seminars (z.B. die Ausbildung Massagetherapeut) bei Medios Seminare hast Du die Möglichkeit und das Know-How, nach der staatlichen Gewerbeordnung (§1 Absatz 1 GewO) eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen (z.B. Eröffnung einer eigenen Massage-/ Wellness-/ -Praxis, Mobile Massage Praxis).
Zu jeder Buchung erhalten sie eine steuerlich absetzbare Rechnung. Unsere Seminare sind prinzipiell als berufsaus-, fort- oder weiterbildende Maßnahme absetzbar. (…sofern dies dem Finanzamt plausibel erscheint. Es funktioniert wohl eher nicht, wenn sie ein Unternehmen mit 50 Angestellten leiten, dann müsste man den ausbildenden Kontext schon ziemlich kreativ stricken 😉)
Als Seminaranbieter sind wir seit 2010 vom Regierungspräsidium Darmstadt als Bildungsträger für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Wellnessbereich anerkannt.
Prinzipiell gilt bei allen Steuerfragen, da wir keine verbindliche Beratung geben dürfen: Erkundige Dich bitte bei Deinem Finanzamt bzw. Steuerberater, wie dies in Deinem Fall beurteilt wird.
In unseren Seminaren erhälst Du dafür immer nützliche Hinweise. Im Wellness- und Massagetherapeut Seminar bekommst Du zusätzlich zu diesem Thema auch immer ein Skript von uns.
Da das Thema für jeden Einzelnen andere Fragen aufwirft, beraten wir dich gerne individuell kostenlos telefonisch oder per Mail nach Deinem Seminarbesuch bei uns.
Interessant zu dieser Thematik ist auch dieser Blogbeitrag >>>
Da es sich bei unseren Ausbildungsangeboten immer um nicht-therapeutische Tätigkeiten handelt, kannst Du davon ausgehen, dass man in diesem Bereichen weltweit arbeiten darf. Für Detail-Informationen wende Dich bitte immer direkt an die zuständigen Stellen des jeweiligen Landes. Nur diese können Dir rechtsverbindliche Auskünfte geben.
Reduzierte Massagekurs-Gebühren
dank Fördermöglichkeiten vom Staat
Bund und Länder bieten zahlreiche Möglichkeiten der Finanzierung Ihrer beruflichen Weiterbildung
Ihre Massagefortbildung in Offenbach bei Frankfurt, Tegernsee bei München, Berlin und Bad Harzburg können Sie über Prämiengutscheine, Bildungsschecks aus Nordrhein-Westfalen, QualiSchecks aus Rheinland-Pfalz und weitere Maßnahme finanzieren.
Der Bund fördert die berufliche Weiterbildung der Bürgerinnen und Bürger mit der Bildungsprämie, die aus den Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Europäischen Sozialfonds (ESF) bereitgestellt wird.
Die Ausgabe von Prämiengutscheinen ist bis einschließlich 31. Dezember 2020 möglich.
Informieren Sie sich hier kostenlos, ob sie einen Prämiengutschein erhalten: Tel.: 0800 2623000
Ein wichtiger Teil dieses Angebots ist der Prämiengutschein. In fast allen Bundesländern wurde die sogenannte 1.000-Euro-Grenze aufgehoben. Prämiengutscheine können dort auch für Weiterbildungen mit Veranstaltungsgebühren über 1.000 Euro eingesetzt werden. Die Höhe der Förderung beträgt weiterhin 50 Prozent der Veranstaltungsgebühren, maximal jedoch 500 Euro.
In den Ländern Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bestehen Landesprogramme, die unmittelbar an die Bildungsprämie anschließen. Hier bleibt die bisherige Abgrenzung zwischen Bund und Land anhand der 1.000-Euro-Grenze bestehen. Die Veranstaltungsgebühren von Weiterbildungen, die örtlich in diesen Ländern durchgeführt werden, dürfen wie bisher nicht höher als 1.000 Euro (inkl. MwSt.) liegen, um den Prämiengutschein abrechnen zu können.
Unbedingt ist zu beachten: Entscheidend für die ESF-Förderung ist der Durchführungsort der Weiterbildung, nicht der Wohnort des Begünstigten oder der Sitz des Weiterbildungsanbieters. Ausnahme: Bei Fernunterricht gilt der Sitz des Anbieters als Durchführungsort.
Auch Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können einen Prämiengutschein erhalten. Persönliche Voraussetzungen sind nur noch der Umfang der Erwerbstätigkeit sowie die Höhe des zu versteuernden Einkommens.
Folgende Voraussetzungen müssen für die Beantragung erfüllt sein: Sie sind abhängig beschäftigt oder selbstständig, in Teilzeit oder Vollzeit. Ihr zu versteuerndes jährliches Einkommen darf 20.000 Euro (bei Gemeinsam Veranlagten 40.000 Euro) nicht übersteigen.
Geringfügig Beschäftigte (auch Mini-Jobber genannt) können einen Prämiengutschein erhalten, wenn sie alle Fördervoraussetzungen erfüllen. Personen, die durchschnittlich weniger als 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind, können nicht gefördert werden. Eine untere Einkommensgrenze besteht nicht.
Hinweis: Bei einer Vergütung nach Mindestlohn und ausschließlichem Verdienst durch eine geringfügige Beschäftigung liegt die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit bei unter 15 Stunden.
Selbstständige können grundsätzlich einen Prämiengutschein erhalten.
Weiterbildungsinteressierte können pro Kalenderjahr einen Prämiengutschein erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert seit 2015 insbesondere Zugewanderte, Um- und Angelernte, Beschäftigte ohne Berufsabschluss und Berufsrückkehrende. Zuwanderer können ihre Qualifizierungslücken schließen und ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen anerkennen lassen. Über die Bildungsschecks haben Um- und Angelernte die Möglichkeit einen Berufsabschluss nachzuholen. Die Voraussetzungen in Bezug auf das zu versteuernde jährliche Einkommen liegen etwas höher: bei 30.000 Euro für Alleinstehende und bei 60.000 Euro für Verheiratete. Die Förderung erfolgt bis zu einem Betrag von 500 Euro. Dabei finanziert Nordrhein-Westfalen mit den Bildungsschecks vor allem nachhaltige Weiterbildungsmaßnahmen, deren Kursgebühr mindestens 500 Euro beträgt.
Um Ihre Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz zu fördern, unterstützt das Land Rheinland-Pfalz Bürger mit Hauptwohnsitz in diesem Bundesland, die in abhängiger Beschäftigung arbeiten, mit QualiSchecks. Die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr des Kurses.
Bei einem zu versteuernden jährlichen Einkommen unter 20.000 Euro (40.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten) dürfen die Kosten für die Fortbildung auch über 1000 Euro inkl. MwSt. liegen. Der Antrag auf Förderung muss mindestens zwei Monate vor Kursbeginn und -anmeldung bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Soldaten auf Zeit erhalten über den Berufsförderungsdienst Hilfestellung, um sich nach dem Ende ihres Dienstes wieder ins zivile Berufsleben einzugliedern. So können berufliche Weiterbildung, Umschulung und Berufsausbildung in privaten oder öffentlichen Einrichtungen gefördert werden. Da die Voraussetzungen zur Finanzierung von einer Vielzahl von Faktoren abhängig sind, empfehlen wir Ihnen sich beim zuständigen Berufsförderungsdienst oder beim Sozialdienst zu informieren.
Über eine Prüfung im Einzelfall oder das Vermittlungsbudget können in einigen Fällen die Kosten einer Weiterbildungsmaßnahme über die Bundesagentur für Arbeit finanziert werden. Jedoch liegt die Entscheidung im Ermessen des Sachbearbeiters und ist von den zur Verfügung stehenden Mitteln abhängig.
Bitte verwechseln Sie diese Finanzierungsmöglichkeiten nicht mit den Bildungsgutscheinen der Agentur für Arbeit.
MAW & Medios-Seminare können diese leider nicht für ihre Massageausbildung annehmen.